Neue Einreisebestimmungen für ausländische Besucher in Argentinien – Gültig ab dem 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle ausländischen Besucher Argentiniens – unabhängig von der Art der Einreise oder der Aufenthaltsdauer – eine gültige Krankenversicherung oder medizinische Assistenzdeckung für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts vorweisen, wie in der Exekutivverordnung 366/2025 festgelegt.Diese Vorschrift gilt für alle nicht permanentem Aufenthaltsstatus.

Die Versicherung muss mindestens Folgendes abdecken:
- Grundversorgung
- Notfallbehandlung
- Krankenhausaufenthalt
- Medizinische 24/7-Telefonassistenz
- Medizinischer Transport oder Evakuierung
- Rückführung aus gesundheitlichen Gründen oder im Todesfall
Reisenden, die diese Anforderung nicht erfüllen, kann die Einreise durch die Einwanderungsbehörden verweigert werden. Zudem müssen alle medizinischen Kosten, die ohne entsprechende Versicherung anfallen, vom Reisenden selbst getragen werden.
Im Notfall wird jedoch garantiert, dass kein Ausländer – ungeachtet seines Aufenthaltsstatus – von medizinischer Versorgung oder sozialer Hilfe ausgeschlossen wird.
Daueraufenthaltsberechtigte haben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem unter denselben Bedingungen wie argentinische Staatsbürger. Für alle anderen ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nur mit gültiger Versicherung oder Vorauszahlung gemäß den Richtlinien des Gesundheitsministeriums möglich.
Es wird dringend empfohlen, vor der Abreise eine geeignete Krankenversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass diese für den gesamten Reisezeitraum gültig ist. Eine Kopie der Versicherungspolice – digital oder gedruckt – sollte stets mitgeführt werden.
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